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Historische Grabstätten Drewitz
Unter Opfer des Faschismus (OdF) verstand man im gesamten Nachkriegsdeutschland wie auch später im Sprachgebrauch der DDR die Verfolgten des Nationalsozialismus. Damit wurden sowohl die Ermordeten und Toten bezeichnet, als auch die Überlebenden unter anderem etwa im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes (im Unterschied zu diesem auch die international Verfolgten). In der DDR gab es genaue Kriterien, wie Inhaftierung oder Berufsverbot, um als anerkanntes Opfer des Faschismus zu gelten.
Standort 2: Kriegsgräber 2. Weltkrieg